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   BVerwG, 05.07.1990 - 1 WB 138.89   

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https://dejure.org/1990,3429
BVerwG, 05.07.1990 - 1 WB 138.89 (https://dejure.org/1990,3429)
BVerwG, Entscheidung vom 05.07.1990 - 1 WB 138.89 (https://dejure.org/1990,3429)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juli 1990 - 1 WB 138.89 (https://dejure.org/1990,3429)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SG § 10 Abs. 3; WBO § 17 Abs. 1 § 21
    Festlegung eines Grenzalters als Richtwert für bestimmte Dienstposten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grenzalterungebundener Dienstposten - Anspruch auf Versetzung - Verwendungsplanung der Soldaten

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74

    Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1990 - 1 WB 138.89
    Eine Verpflichtung, den Antragsteller auf einem der von ihm angestrebten Dienstposten zu verwenden, wäre nur dann gegeben, wenn das Ermessen fehlerfrei überhaupt nur mit diesem Ergebnis ausgeübt werden könnte (BVerwGE 53, 163 f.).
  • BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 30.92

    Versetzung eines Bundeswehrsoldaten - Fürsorgepflicht für einen Soldaten -

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, erfolgt bei Rückkehr zu dem im Vorverfahren gestellten, zwischendurch geänderten Antrag keine Zurückweisung wegen unzulässiger Antragsänderung (vgl. Beschlüsse vom 24. August 1983 - BVerwG 1 WB 110.82 - und vom 5. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 138.89 -).
  • BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 32.96

    Versetzung eines Soldaten auf einen gleichwertigen Dienstposten - Zulässigkeit

    Allein aufgrund seines Lebensalters kann der Antragsteller nicht beanspruchen, auf einen bestimmten Dienstposten versetzt zu werden (vgl. Beschluß vom 5. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 138.89 -).
  • BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 117.95

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Eignung für einen Dienstposten -

    Nur wenn die äußersten Grenzen überschritten werden, wenn für die getroffene Regelung jeder sachlich einleuchtende Grund fehlt, ist der Gleichheitssatz verletzt (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 18. April 1989 - BVerwG 1 WB 141.88 - und vom 5. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 138.89 -).
  • BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 78.95

    Versetzungsansprüche eines Berufssoldaten - Besetzung eines Dienstpostens -

    Der Grundsatz verhindert allerdings Abweichungen in besonders begründeten Ausnahmefällen nicht, da es sich lediglich um eine Ermessensvorgabe für die Verwendungsplanung der Unteroffiziere mit Portepee handelt (vgl. Beschluß vom 5. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 138.89 -).
  • BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 121.90

    Anfechtung einer voraussichtlichen Verwendung auf neuem Dienstposten durch einen

    Vielmehr entscheidet der militärische Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten allein nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (ständige Rechtsprechung des Senats: BVerwGE 43, 220, 223 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 151/70]; 53, 245 [BVerwG 12.01.1977 - I WB 168/75]; Beschluß vom 5. Juli 1990 - 1 WB 138/89).
  • BVerwG, 22.01.1991 - 1 WB 79.90

    Berücksichtigung der persönlichen Belange eines Soldaten bei der Entscheidung

    Es handelt sich vielmehr um Rahmenvorgaben für die Verwendungsplanung, die nach Maßgabe des dienstlich Möglichen von den zuständigen Vorgesetzten einzuhalten sind (vgl. auch BVerwG Beschluß vom 5. Juli 1990 - 1 WB 138/89).
  • BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 122.91

    Beschwerde gegen eine Aufhebungsverfügung der Stammdienststelle des Heeres (SDH)

    Denn eine Versäumung der Beschwerdefrist im Vorverfahren ist im gerichtlichen Antragsverfahren dann unbeachtlich, wenn die zur Entscheidung über die Beschwerde zunächst berufene Stelle - wie hier - zugunsten des Antragstellers davon ausgegangen ist, daß die Beschwerde nicht verspätet war und zur Sache entschieden hat (vgl. Beschluß vom 5. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 138.89 - m.w.N.).
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